Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Haustechnik Welfle Meisterbetrieb


§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Haustechnik Welfle Meisterbetrieb (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, sofern der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.


§2 Angebote und Angebotsunterlagen
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Sämtliche Angebotsunterlagen, insbesondere Planungen, Berechnungen, Zeichnungen und Leistungsbeschreibungen, bleiben Eigentum des Auftragnehmers und sind urheberrechtlich geschützt.
(3) Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung der Angebotsunterlagen durch Dritte – insbesondere zur Einholung von Vergleichsangeboten, Finanzierung oder Ausführung durch Dritte – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(4) Bei unberechtigter Nutzung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Nutzungsentsschädigung zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.


§3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers
oder

Unterzeichnung eines Angebots bzw. Liefer- und Leistungsvertrages durch beide Parteien

Sofern vereinbart, ist zusätzlich der Eingang einer Anzahlung Voraussetzung für die Ausführung.


§4 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlich vereinbarten Angebot.
(2) Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil des Vertrages und werden gesondert vergütet.
(3) Insbesondere gelten folgende Leistungen als nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:
Elektroarbeiten

  • Maurer- und Stemmarbeiten Kernbohrungen
  • Fundamentarbeiten Entsorgungsleistungen (insbesondere Schadstoffe)
  • bauseitige Vorleistungen 



§5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise.
(2) Abschlagszahlungen sind entsprechend dem Baufortschritt oder gemäß vertraglicher Vereinbarung zu leisten.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei ausbleibender Zahlung die Arbeiten bis zur Zahlung einzustellen.
§6 Ausführung und Termine
(1) Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände verlängern die Ausführungszeit angemessen.


§7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten rechtzeitig zu schaffen, insbesondere:
freien Zugang zur Baustelle

Bereitstellung notwendiger bauseitiger Leistungen

Koordination mit anderen Gewerken
Verzögerungen hieraus gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§8 Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert vergütet.

§9 Kündigung
(1) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Ausführung der Leistungen, gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß § 648 BGB.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.

§10 Abnahme
(1) Die erbrachten Leistungen sind nach Fertigstellung vom Auftraggeber abzunehmen.
(2) Erfolgt keine Abnahme trotz Aufforderung, gilt die Leistung nach Ablauf von 7 Tagen als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

§11 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
(3) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.

§12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen Schaden.

§13 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Materialien und Anlagen Eigentum des Auftragnehmers.

§14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

§15 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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